AGB



1. Prämisse - Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe und Lieferungen des Verkäufers, mit Ausnahme von eigens schriftlich vereinbarten Abweichungen, und regeln den gegenständlichen Kaufvertrag, welche integrierende und substanzielle Bestandteile des Kaufvertrages selbst darstellen. Sollten die Parteien im Vorfeld einen Bestellungsauftrag unterschrieben haben, so wird darauf verwiesen, dass der Bestellungsauftrag sich auf diesen Vertrag und somit auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft und somit als vollständige Zustimmung der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag anzusehen ist.

2. Gegenstand des Vertrages - Produktbeschreibung

Die Naturalia Bau GmbH liefert und verkauft an den Käufer baubiologische Produkte, welche die Naturalia Bau GmbH von verschiedenen europäischen Herstellern bezieht. Die Güteprüfung der zu liefernden und verkaufenden Produkte erfolgt durch die diversen Hersteller selbst mittels werkseigener Produktionskontrolle. Der Verkäufer Naturalia Bau GmbH garantiert die Rückverfolgungsmöglichkeit des vertragsgegenständlichen Produktes, weshalb der Käufer jederzeit sämtliche Angaben und Informationen zum Produkt abfragen kann. Zu diesem Zwecke sind auf allen Produkten, welche von Seiten der Natualia Bau GmbH geliefert werden, die wichtigsten produktspezifischen Angaben (wie z.B. Herstellungsland, Transporteur, Holzfaserdämmstoff, dynamische Steifigkeit, Wasserdampfdiffusion, Strömungswiederstand, Brandverhalten, usw.), sowie Informationen und Hinweise über das gelieferte Material, dessen korrekte und produktspezifische Lagerung, Verwendung und Verarbeitung angegeben. Eine fehlerhafte Handhabung, Lagerung, Verwendung und Einsetzung des vertragsgegenständlichen Materials durch den Käufer oder durch eine vom Käufer beauftragte/delegierte Person bzw. durch einen Angestellten kann der Naturalia Bau GmbH nicht angelastet werden, weshalb die Naturalia Bau GmbH von jeglicher diesbezüglicher Haftung ausdrücklich befreit wird.

3. Höhere Gewalt, Zufall

Alle Vertragsabschlüsse verstehen sich unter Vorbehalt von Ereignissen von höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung, behinderte Schifffahrt, unvorhergesehene Aus- und Einfuhrverbote, Blockaden, Beschlagnahmung, Naturkatastrophen, Rohmaterialmangel, Maschinenhavarien, Erhöhung der Versicherungsgebühren, sowie sonstigen vom Willen des Verkäufers oder seiner Lieferanter/Hersteller unabhängigen Ereignissen. Der Verkäufer haftet demnach nicht für die Nichterfüllung oder den Verzug bei Erfüllung der eigenen Vertragspflichten, falls der Grund der mangelnden, unrichtigen oder verzögerten Vertragserfüllung auf höhere Gewalt oder Zufall zurückzuführen ist, welcher über den Inhalt des Vertrags hinausgeht und/oder den Handlungsspielraum derselben überschreitet.

4. Zahlungsbedingungen und Kaufpreis

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Zahlung des vollständigen Kaufpreises unter Einhaltung/Berücksichtigung der dem Käufer laut ausgestellter Rechnung gewährten Zahlungsfrist vorgenommen werden muss. Preisänderungen gemäß Punkt 5) bleiben vorbehalten und sind zu Lasten des Käufers.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Verkäufer Naturalia Bau GmbH dazu berechtigt, dem Käufer die Verzugszinsen im Sinne des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 231/2002 (Durchführung der RL 2000/35/CE betreffend die Bekämpfung gegen die Verzugszahlungen bei Transaktionen) zu berechnen, welche ab dem darauffolgenden Tag der Fälligkeit der vereinbarten Zahlungsfrist zu laufen beginnen. Laut Artikel 1218 ZGB, 1219 und ff. ZGB und 1282 ZGB und Art. 1223 ZGB und 1224 ZGB werden Spesen, welche zur Eintreibung der Forderungen anfallen, an den Kunden weiterverrechnet.

5. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Nach Vertragsabschluss erfolgte behördliche oder andere externe Änderungen, wie z.B. Zollerhöhungen und Erhöhungen der Hafenabgaben, Transportspesen und Transportkostenzuschläge, neu entstehende Kontingentierungsgebühren, Änderungen der Wechselkurse, usw., welche auf das zu liefernde Produkt durch die Herstellerfirma zurückzuführen sind, berechtigen den Verkäufer, diese dem Käufer zum ursprünglich vereinbarten Preis aufzuschlagen, ohne dass der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten.
Mit Verweis auf den Art. 1664 ZGB ist die Naturalia Bau GmbH befugt, eine Neubestimmung des vereinbarten Preises zu verlangen, falls sich aufgrund unvorhergesehener Umstände ein Anstieg der Materialpreise oder der Arbeitskosten ergibt. Die Veränderung im Preis kann sowohl den Rohstoff selbst als auch die damit verbundenen Zusatzkosten, wie z.B. Transportspesen usw., betreffen, wie auch einen landesweiten allgemeinen Kostenanstieg oder auch nur eine begrenzte Änderung im Versorgungsgebiet des Ausführenden.   

6. Lieferzeiten und Lieferbedingungen

Die Parteien vereinbaren, dass die Naturalia Bau GmbH dem Käufer das in Artikel 2 beschriebene Produkt gemäß erfolgter Auftragsbestätigung an das vom Käufer angegebene Domizil liefert, wobei sich der Käufer ausdrücklich verpflichtet, die bestellte und vereinbarte Lieferung anzunehmen und jede Handlung zu unterlassen, welche die Durchführung der Lieferung beeinträchtigen und/oder verhindern und/oder verspäten könnte. Sollte durch Verschulden des Käufers die Lieferung nicht durchgeführt werden können, ist die Naturalia Bau GmbH ausdrücklich befugt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Auf jeden Fall berechtigt die willkürliche Nichtabnahme des Materials durch den Käufer die Naturalia Bau GmbH, dem Käufer die Lieferung ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen. Allfällige aus der verspäteten Abnahme entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Käufers, sowie auch eventuell entstandene Lagerkosten aufgrund einer erforderlichen Zwischenlagerung des zu liefernden Materials.

Sollte sich der Bestimmungsort bzw. Lieferort ändern, so muss dies vom Käufer rechtzeitig mitgeteilt werden. Alle der Naturalia Bau GmbH zusätzlich entstandenen Spesen, welche mit der Abänderung des Lieferortes zusammenhängen, gehen zu Lasten des Käufers.

Die in der Auftragsbestätigung angeführten Lieferfristen beginnen erst nach Übermittlung der Auftragsbestätigung von Seiten der Naturalia Bau GmbH an die Herstellerfirma und nach Einholung durch letztere allfälliger behördlicher Formalitäten, wie z.B. Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen, sowie nach Bereinigung und Klärung wesentlicher technischer Punkte, zu laufen. Bei Spezialbestellung akzeptiert der Käufer Minder- oder Mehrmengen von -/+ 5% bzw. in der branchenüblichen Höhe.

7. Transport und Lagerung

Sämtliche Transportspesen für das zu liefernde Material gehen gänzlich zu Lasten des Erwerbers. Der Transport des zu liefernden Materials erfolgt in Originalverpackung, so wie der Naturalia Bau GmbH von der jeweiligen Herstellerfirma übergeben. Die Beschaffenheit und Feuchtigkeitsempfindlichkeit des Materials erfordert eine trockene Lagerung desselben, gemäß Angaben der technischen Daten auf den gelieferten Produkten. Jegliche dem Käufer zuzuschreibende fehlerhafte Lagerung, sowie falsche Einsetzung oder Verlegung des gelieferten Materials kann nicht der Naturalia Bau GmbH angelastet werden.

8. Gewährleistung und Haftung

Der Verkäufer gewährleistet, dass das gelieferte Material den von den diversen Herstellerfirmen erklärten Konformitätsvoraussetzungen und Produkteigenschaften entspricht. Die vertragskonforme Lieferung des Materials, mit Angabe der technischen Produktinformation an den Käufer befreit die Naturalia Bau GmbH von jeglicher Haftung gegenüber dem Käufer für das durch sie gelieferte Material. Nutzen und Gefahr gehen, sofern diesbezüglich zwischen den Parteien nichts anderweitiges vereinbart wurde, ab erfolgter Lieferung des Materials auf den Käufer über. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf bereits vor Zeitpunkt der Lieferung durch die Naturalia Bau GmbH an den Käufer bestandene/vorhandene Materialmängel und ist auf jeden Fall ausgeschlossen, falls der Erwerber nicht beweisen/nachweisen kann, das gelieferte Produkt laut der vom Verkäufer Naturalia Bau GmbH gelieferten technischen Produktbestimmungen bzw. -informationen, gelagert, eingesetzt und verarbeitet zu haben.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass dem Verkäufer keine Forderungen auferlegt werden können, ausgenommen jene, welche ausdrücklich im Vertrag vorgesehenen sind; daher sind Produkt- und Materialschäden als auch Produkt- und Materialschäden zu Lasten Dritter einzig dem Erwerber zuzurechnen.

Im Sinne des Art. 1491 ital. ZGB ist die Gewährleistung nicht geschuldet, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eventuelle Mängel am zu liefernden Material kannte. Ebenso ist die Gewährleistung in jenen Fällen ausgeschlossen, in welchen die Mängel leicht erkennbar waren, es sei denn, der Verkäufer hat in diesem Fall erklärt, das Material sei mangelfrei und für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet.

Für den Fall, dass das gelieferte Material Mängel aufweist, welche es für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch untauglich machen oder seinen Wert in beachtlichem Maße vermindern, kann der Käufer wahlweise die Auflösung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, vorausgesetzt, dass dieser das willkürliche Verschulden des Mangels durch den Verkäufer beweisen kann. Der Käufer darf keine zusätzlichen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer gelten machen, mit Ausnahme der in Art. 1494 ital. ZGB vorgesehenen Fällen.

9. Beschwerden - Mängelrügen

Die Beschwerden über Mängel am gelieferten Material müssen im Sinne des Art. 1495 ital. ZGB umgehend und jedenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Erhalt/Lieferung des Materials und in jedem Fall vor dessen Verarbeitung vom Käufer mittels Einschreiben mit Rückantwort, und im Voraus mittels Faxmitteilung, an die Naturalia Bau GmbH zugestellt werden, mit exakter Auflistung und Angabe der beanstandeten Abweichungen und/oder Mängel, sowie deren mögliche und/oder wahrscheinliche Ursache. Lieferungen sind bei Erhalt auf deren Vollständigkeit und Qualität zu prüfen. Allfällige bereits zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellte Mängel bzw. Abweichungen müssen auf den Lieferpapieren vermerkt werden; die diesbezügliche schriftliche Beschwerde hat im Sinne der oben angeführten Vorschriften zu erfolgen. Ebenso haben sämtliche Beanstandungen betreffend die für die Lieferung des Materials ausgestellten Rechnungen innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Erhalt der jeweiligen Rechnung schriftlich zu erfolgen. Anderenfalls gelten Material und Rechnung al anerkannt. Mängelrügen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. der vereinbarten Zahlung. Zudem ist der Käufer bis zur Regelung und Feststellung der Beschwerde für eine fachmännische und korrekte Lagerung des Materials verantwortlich.

Ist die Beschwerde unzulässig, gehen sämtliche von der Naturalia Bau GmbH getragenen Kosten für die Durchführung der Überprüfung zwecks Feststellung der Mängel/Abweichungen zu Lasten des Käufers. Hat das gelieferte Material nicht die zugesagten Eigenschaften oder nicht jene Eigenschaften, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so hat der Käufer im Sinne des Art. 1497 ital. ZGB das Recht, die Auflösung des Vertrages gemäß der allgemeinen Bestimmungen über die Aufhebung wegen Nichterfüllung (Art. 1453 ZGB) zu erlangen, oder aber eine Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen, sofern der Eigenschafts- bzw. Materialfehler die von den Gebräuchen festgelegten Toleranzgrenzen überschreitet.

10. Retoursendungen

Retoursendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer in fabrikneuem Zustand und ungeöffneter Originalverpackung entgegengenommen. Bei Warenrückgabe werden 10% des Kaufpreises in Abzug gebracht. Spezialanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

11. Sprache, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gesetzlich und gerichtlich gültig ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Vertrag. Im Falle von Interpretationsschwierigkeiten muss auf die deutsche Vertragsversion zurückgegriffen werden, unabhängig von der Unterzeichnung des Vertrages in einer anderen Sprache.

In Bezug auf jeglichen Aspekt der Gültigkeit und/oder der Interpretation und/oder der Ausführung unterliegt der gegenständliche Vertrag ausschließlich dem italienischen Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für jede aus dem Vertrag resultierende Art von Streitigkeit bezüglich Gültigkeit, Interpretation, Ausführung oder Aufhebung ist Bozen (BZ - Italien).

12. Verschiedenes

Jede Änderung und/oder Ergänzung des gegenständlichen Vertrages muss schriftlich erfolgen, ansonsten ist diese nichtig. Alle Spesen bezüglich dieses Vertrages, einschließlich eventueller Registrierungskosten, trägt ausschließlich der Erwerber.

Meran, den Naturalia Bau GmbH Stempel und Unterschrift des Käufers

Im Sinne der Artt. 1341 und 1342 c.c., erklärt der Erwerber ausdrücklich, die Vertragsbestimmungen gänzlich zu kennen und anzunehmen, und zwar die folgenden Artikel:

1. Prämisse - Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Gegenstand des Vertrages - Produktbeschreibung

3. Höhere Gewalt, Zufall

4. Zahlungsbedingungen und Kaufpreis

5. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

6. Lieferzeiten und Lieferbedingungen

7. Transport und Lagerung

8. Gewährleistung und Haftung

9. Beschwerden - Mängelrügen

10. Retoursendungen

11. Sprache, anwendbares Recht und Gerichtsstand

12. Verschiedenes

Meran, den Naturalia Bau GmbH Stempel und Unterschrift des Käufers